Wie kann ich bei der S2 Health GmbH bestellen?
Bestellungen können über unseren Webshop getätigt werden. In dem Fall, dass Sie als Geschäftskund*in eine Bestellung über eine große Menge tätigen möchten, haben Sie die Möglichkeit, uns über das Kontaktformular auf unserer Website zu kontaktieren. Alternativ erreichen Sie uns schriftlich über support@s2-health.com sowie telefonisch unter +49 (0) 30 554 919 09 von MO-FR zu unseren Geschäftszeiten (10-18 Uhr).
Wann wird meine Bestellung geliefert?
Insofern die Ware in unseren Lagern vorrätig ist wird Ihre Bestellung bis spätestens einen Tag nach Erhalt der Bestellbestätigung versandt und wird Ihnen in der Regel nach spätestens 5 Werktagen durch DHL übergeben. Diese Angaben können je nach Auslastung unserer Versandpartner variieren.
Wie kann ich meine individuelle Angebotsanfrage senden?
Individuelle Kontaktanfragen erreichen uns am besten über das Kontaktformular in unserem Webshop.
Wo finde ich die Auftragsnummer zu meiner Bestellung?
Die Auftragsnummer zu Ihrer Bestellung finden Sie in der Kopfzeile der Auftragsbestätigung, die Ihnen nach Tätigung Ihrer Bestellung per Mail zugesandt wird. Für Kund*innen mit einem Kundenkonto gibt es die Möglichkeit, Bestellungen rund um die Uhr online einzusehen.
Wo sehe ich, ob der von mir gewünschte Artikel momentan vorrätig ist?
In unserem Webshop wird die Verfügbarkeit der jeweiligen Artikel angezeigt.
Ich finde das von mir gewünschte Produkt nicht mehr – was kann ich tun?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, mit uns über unser Kontaktformular oder per Mail (support@s2-health.com) Kontakt aufzunehmen. Wir informieren Sie gern über Alternativprodukte oder geben Ihnen Auskunft darüber, ob und wann das von Ihnen gewünschte Produkt in unserem Shop wieder zur Verfügung stehen wird.
Kann ich meine Bestellung auch selbstständig abholen?
Eine Abholung Ihrer Bestellung in unseren Unternehmensräumen ist leider nicht möglich.
Welche Bezahlungsmethoden stehen zur Auswahl?
In unserem Webshop können Sie per Kreditkarte als Sofortüberweisung, über PayPal oder Google Pay bezahlen. Bei Geschäftskund*innen verlangen wir aus Sicherheitsgründen bei der ersten Bestellung eine Zahlung per Vorkasse. Sobald die Überweisung auf unserem Bankkonto eingegangen ist, wird Ihre Bestellung versandt. Jede weitere Bestellung kann dann auf Rechnung bezahlt werden.
Welche Kreditkarten werden akzeptiert?
Wir akzeptieren alle üblichen Kreditkarten wie VISA oder MasterCard.
Wo ist die Prüfziffer auf meiner Kreditkarte?
Die Prüfziffer Ihrer Kreditkarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte als die letzten 3 Ziffern der aufgedruckten Kartennummer.
Was ist PayPal?
PayPal ist ein renommierter Online-Bezahldienstes, der zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann.
Wie lautet Ihre Bankverbindung für Vorkasse und Rechnungskauf?
Unsere Bankverbindung lautet:
S2 Health GmbH
Hypovereinsbank
Konto: 33936044
BLZ: 10020890
IBAN: DE08100208900033936044
BIC: HYVEDEMM488
Wo finde ich meine Rechnung?
Ihre Rechnung wird Ihnen von uns per Mail zugesandt. Überprüfen Sie auch immer Ihren Spam-Ordner. Falls Sie Ihre Rechnung nicht finden können, kontaktieren Sie uns über support@s2-health.com und wir senden Ihnen Ihre Rechnung umgehend erneut zu.
An welche Adresse schicke ich meine Umsatzsteuernummer?
In unserem Webshop haben Sie im Bestellprozess die Möglichkeit, Ihre Umsatzsteuernummer anzugeben. Alternativ können Sie uns Ihre Umsatzsteuernummer auch immer schriftlich über support@s2-health.com mitteilen.
Wie lange beträgt die durchschnittliche Lieferzeit?
Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage ab dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung.
Wie schnell wird meine Bestellung versandt?
Der Großteil der im Shop angebotenen Artikel ist in unseren Lagern vorrätig, in diesem Fall wird Ihre Ware spätestens einen Tag nach Ihrer Bestellung an Sie versandt. Bitte beachten Sie die Angaben zur individuellen Lieferzeit der jeweiligen Artikel in unserem Online-Shop. Zögern Sie im Falle von Unsicherheiten nicht, uns entweder per Mail unter support@s2-health.com oder telefonisch unter +49 (0) 30 554 919 09 zu kontaktieren.
Wie kann ich meine Lieferung verfolgen?
Direkt nach dem Versand der Ware erhalten Sie eine Mail von unserem Versandpartner DHL und eine Sendungsverfolgungsnummer. Zusätzlich wird DHL Sie im Laufe des Zulieferungsprozesses über Statusaktualisierungen informieren.
Wie hoch sind die Lieferkosten?
Unsere Lieferkosten betragen 6,99€ innerhalb Deutschlands. Bei Lieferung in das EU-Ausland und in die Schweiz können gegebenenfalls höhere Versandkosten anfallen.
Kann ich meine Bestellung auch in Ihrem Unternehmen abholen?
Eine Abholung im Unternehmen ist nicht möglich.
Mit welchen Speditionspartnern arbeiten Sie zusammen?
Unsere Speditionspartner sind die Döderlein Spedition GmbH und DHL.
In welche Länder liefern Sie?
Die S2 Health GmbH liefert in alle EU-Länder sowie in die Schweiz.
Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zuhause bin?
In dem Fall, dass Sie zum Lieferzeitpunkt durch DHL nicht zuhause anzutreffen sind, wird Ihre Bestellung in den meisten Fällen bei einer*einem Nachbar*in abgegeben, oder in einen Paketshop gebracht. Wenn Sie bereits im Voraus wissen, dass Sie an dem von DHL angekündigten Lieferzeitpunkt außer Haus sein werden, haben Sie auf der DHL Website die Möglichkeit, im Voraus eine alternative Lieferadresse oder einen alternativen Lieferzeitpunkt abzugeben.
Benötige ich ein Kundenkonto für eine Bestellung?
Sie können über unseren Webshop auch ohne Kundenkonto als Gast bestellen, mit einem Kundenkonto erhalten Sie allerdings Vorteile beim Bestellprozess: Sie können Ihre Bestellung einsehen, sind automatisch Teil gesonderter Marketingaktionen und werden über neuste Produkte informiert.
Wie lege ich ein Kundenkonto an?
Auf unserer Website können Sie auf den “Konto” Button klicken und werden dann zur Registrierung weitergeleitet. Dort können Sie ohne Angabe Ihrer Daten nur per Mailadresse und dem Bestätigen des Ihnen zugesandten Links ein Kundenkonto erstellen. In der Mail mit dem Bestätigungslink finden Sie auch ein automatisch generiertes Passwort, das Sie unter Ihren Kontoeinstellungen individuell neu erstellen können.
Ich habe mein Passwort vergessen – was kann ich tun?
Beim Anmeldeprozess auf unserem Webshop finden Sie den Button “Passwort vergessen”: Dort können sie unproblematisch und schnell ein neues Passwort beantragen.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Um Ihre persönlichen Daten zu ändern, loggen Sie sich einfach auf Ihrem Kundenkonto ein und ändern Sie Ihre Daten manuell. Denken Sie daran, Ihre Eingaben zu speichern.
Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?
Da Ihr Kundenkonto auf Ihre E-Mail-Adresse angelegt ist, ist es leider nicht möglich, eine neue Mail-Adresse anzugeben. Wenn Sie eine neue Adresse haben, müssen Sie ein neues Konto auf diese Adresse anmelden.
Welche Daten benötigen Sie für eine Registrierung?
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Welche Vorteile bringen eine Registrierung?
Durch eine Registrierung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellprozesse einzusehen, sich für unseren Newsletter anzumelden und somit immer auf dem neusten Stand unseres Produktportfolios gehalten zu werden. Des Weiteren sind Sie als registrierte*r Kund*in als Empfänger*in von Rabattcoupons gelistet, die wir bei gesonderten Marketingaktionen sowie Informationen über neue Produkte an Sie versenden.
Wie reklamiere ich ein Produkt oder eine Bestellung?
Um ein Produkt oder eine Bestellung zu reklamieren, benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich über support@s2-health.com, unser Supportteam wird sich schnell und zielorientiert um Ihr Anliegen kümmern.
Wie kann ich meine Bestellung stornieren?
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Warum sind manche Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen?
Wir ermöglichen unseren Kunden die Rückgabe von bestellten Waren im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei gelieferten Waren,
• die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie z. B. bei Rezepturarzneimitteln, die patientenindividuell hergestellt werden; sowie
• die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird.
• Sofern die bestellten Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder in sonstiger Weise beschädigt wurde, erlischt ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht sowohl im Falle eines (Einzel-)Kaufvertrags als auch im Falle eines Abonnementvertrags, sobald die Versiegelung (der ersten Ware) entfernt oder in sonstiger Weise beschädigt wird. Davon können auch Arzneimittel, Hygieneartikel, Teststreifen oder Kosmetika erfasst sein, sofern diese Waren mit einer Versiegelung geliefert werden und die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird.
Alle weiteren Informationen können Sie unserer Widerrufserklärung entnehmen.
Mein Artikel ist defekt – was kann ich tun?
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Wie reiche ich meine Beschwerde ein?
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Wer trägt die Kosten bei einer Rücksendung?
Wenn es sich bei dem retournierten Artikel um einen defekten Artikel und/oder um einen Artikel handelt, der nicht unseren Darstellungen entspricht, tragen wir die Kosten für eine Rücksendung.
Was sind die Rücknahmebedingungen für Medizin- und Hygieneprodukte?
Medizin- und Hygieneprodukte können nur in dem Fall zurückgenommen werden, in welchem die Verpackung unbeschädigt ist und das Ablaufdatum der Ware nicht überschritten wurde.
Wie und wann erhalte ich mein Geld zurück?
Bei einer Rücknahme erhalten Sie den bezahlten Betrag umgehend über die von Ihnen bei der Bestellung gewählte Bezahlungsmethode zurück. Bisweilen kann die Rücküberweisung etwas länger dauern, da Zahlungsdienstleister involviert sind.
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Welche Atemschutzmasken schützen vor SARS-CoV-2?
Die EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 unterteilt die partikelfiltrierenden Halbmasken in die drei Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Masken ab der Klasse FFP2 schützen vor CMR-Stoffen (Stoffe, die carzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch sind) und radioaktiven Stoffe sowie luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen mit der Einstufung in Risikogruppe III. Weiterführende Informationen finden sich in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten":
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011
Das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH, USA) hat vergleichbare Standards zu Halbmasken herausgegeben. Sie unterscheiden die Geräteklassen N, R und P mit entsprechendem Rückhaltevermögen. Hinsichtlich der Fragestellung der Äquivalenz des Filterrückhaltevermögens von FFP2 und N95-Masken kann davon ausgegangen werden, dass diese fast identische Leistung zeigen. Informationen zur NIOSH Spezifikation finden sich unter:
https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/default.html
Sofern keine CE gekennzeichneten Masken zur Verfügung stehen, empfiehlt die BAuA für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich bis auf Weiteres den Einsatz von Masken, die mindestens dem NIOSH-Standard N95 entsprechen.
https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/respsource1quest2.html
Dürfen auch FFP-Masken ohne CE-Kennzeichnung verwendet und in Verkehr gebracht werden?
Die Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen regelt Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) in der Europäischen Union. Hersteller verpflichten sich vor dem Inverkehrbringen von PSA auf den europäischen Markt in einer EU-Konformitätserklärung, dass sie die in der Richtlinie enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten haben. Erst dann dürfen und müssen sie die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anbringen.
Sofern keine CE gekennzeichneten Masken zur Verfügung stehen, empfiehlt die BAuA für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich bis auf Weiteres den Einsatz von Masken die mindestens dem NIOSH-Standard N95 entsprechen.
https://www.cdc.gov/niosh/npptl/topics/respirators/disp_part/respsource1quest2.html
Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wären können derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn diese keine CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt, wenn sichergestellt werden kann, dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen Fachkräften für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie verwendet werden. Sollte die Verkehrsfähigkeit für eine der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, z. B. durch eine notifizierte Stelle überprüft werden, ob die Masken den EU-Schutzstandards entsprechen.
Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan, China und Korea (PDF, 361 KB)
Die Europäische Kommission hat in ihrer Empfehlung (EU) 2020/403 vom 13. März 2020 die Verfahren zur Konformitätsbewertung von persönlicher Schutzausrüstung dargestellt. Darüber hinaus beschreibt sie die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden. Insbesondere weist sie auf die Rollen der notifizierten Stellen hin. Diese bewerten, ob Produkte, die nach anderen technischen Lösungen hergestellt wurden, ebenfalls die geltenden grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Hierzu zählen auch technische Lösungen, die in den Empfehlungen der WHO über die angemessene Auswahl von PSA enthalten sind.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020H0403&from=DE
Quelle: Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, stand: 27.03.2020
Gibt es Empfehlungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung für niedergelassene Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken?
Hierzu gibt es die Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung (PDF, 198 KB) vom ad Hoc Arbeitskreis des ABAS
sowie die Empfehlung Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen im Zusammenhang mit der neuartigen Coronavirus-Erkrankung COVID-19
des RKI, die mit dem ad Hoc Arbeitskreis des ABAS abgestimmt wurde.
Ausnahmeregelungen von bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen können über die bei Ihnen für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden beantragt werden.
Stand: 27.03.2020
Dürfen Masken aufbereitet werden?
In DIN EN 149:2001+A1:2009 werden wiederverwendbare partikelfiltrierende Halbmasken, die für mehr als eine Schicht gebraucht werden können, beschrieben. Diese werden mit einem "R" gekennzeichnet (Beispiel: FFP2 R D). Hinweise zu Tragedauer, Reinigungs- und Desinfektionszyklen für diese Masken, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vorgesehen sind, sind der Informationsbroschüre des Herstellers zu entnehmen. Masken, deren Gebrauch auf eine Schicht beschränkt ist, werden hingegen mit "NR" gekennzeichnet (Beispiel: FFP2 NR D).
Stand: 18.03.2020
Wie unterscheiden sich Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierende Halbmasken?
Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder auch Operationsmasken/OP-Masken, chirurgische Masken sind dünne Masken, die aus einer zwischen zwei Stoffschichten eingebetteten Filterschicht bestehen. Der MNS verringert in erster Linie, dass (potentiell infektiöse) Speichel-/Schleimtröpfchen des Trägers in die Umgebung gelangen. Da der MNS nicht dicht anliegt, schützt er nicht ausreichend vor einer luftgetragenen Infektion. Mund und Nase des Trägers können allerdings durch die Maske vor Berührungen durch kontaminierte Hände geschützt werden. MNS müssen die EN 14683 "Medizinische Gesichtsmasken - Anforderungen und Prüfverfahren" Deutsche Fassung EN 14683:2019+AC:2019 erfüllen. MNS ist kein Atemschutz!
Partikelfiltrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP) hingegen schützen vor festen oder flüssigen Aerosolen. Sie unterliegen als klassische persönliche Schutzausrüstung der Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen. Partikelfiltrierende Halbmasken müssen die Anforderungen der EN 149 "Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung" Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 erfüllen. Die Norm unterscheidet je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Eine dicht sitzende FFP2-Maske stellt einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen, einschließlich Viren dar.
Übersichtliche Infografik zu den Unterschieden von Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierenden Halbmasken der NIOSH:
www.cdc.gov/niosh/npptl/pdfs/UnderstandDifferenceInfographic-508.pdf (PDF, 227 KB)
Weiterführende Informationen zu Unterschieden zwischen Mund-Nasen-Schutz und partikelfiltrierenden Halbmasken - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
www.lgl.bayern.de/downloads/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/doc/merkblatt_mns_atemschutz.pdf (PDF, 175 KB)
Stand: 18.03.2020
Kann ich Schutzmasken auch nach dem angegebenen Ablaufdatum nutzen?
Die EN 149 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001+A1:2009 sieht die Angabe eines Herstelldatums vor.
Das vom Hersteller angegebene Ablaufdatum einer Schutzmaske ist in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen. Gleichwohl kann davon ausgegangen werden, dass gute Gründe für eine zeitliche Beschränkung der vollen Funktion vorliegen.
Die Haltbarkeit von PSA kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen, bspw. Lagerungszustand, verwendete Materialien, Einwirkung von UV-Licht, Zustand der Verpackung. Offensichtliche Merkmale, dass die Schutzmaske nicht mehr ihre volle Schutzfunktion erfüllt, sind Anzeichen von Alterserscheinung und Materialermüdung (z. B. Sprödigkeit, Verfärbungen) von Kopfbebänderung und - falls vorhanden - Ventilen. Anhand einer geeigneten Stichprobe des Bestandes könnte die Schutzleistung erneut überprüft werden. Ein Rückschluss auf die Schutzleistung des gesamten Bestandes ist jedoch auch dann nicht zwangsläufig möglich.
Es empfiehlt sich daher, sich bzgl. des Einsatzes von PSA nach dem vom Hersteller angegebenen Ablaufdatum mit diesem in Verbindung zu setzen. Dieser sollte speziell zu seinem Produkt verlässlichere Aussagen treffen können.
Grundsätzlich handelt es sich nach Ablauf des Datums nicht mehr um ordnungsgemäße PSA und die Bereitstellung für die Mitarbeitenden ist daher aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zu hinterfragen und ggfs. neu zu beurteilen.
Sollte die PSA dennoch zum Einsatz kommen, sollten der Zustand der PSA und auch der zeitliche Umfang des überschrittenen Ablaufdatums berücksichtigt werden. Für die Beurteilung sollten der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.
Stand: 20.03.2020
Wie ist im Zusammenhang mit COVID-19 mit weiteren Produkten (Schutzbrillen, Vollgesichtsmasken, FFP2, FFP3, OP-Masken und Schutzkittel) ohne CE/NE-Kennzeichnung umzugehen?
Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage und mit Blick auf begrenzte Produktionsmengen der im Folgenden gelisteten Güter im Inland ist es dringend geboten, diese am Herstellungs-/Bereitstellungsort zu kaufen und nach Deutschland einzuführen, auch wenn sie z. B. keine CE/NE-Kennzeichnung tragen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die im folgenden genannten Schutzgüter und ausrüstungen, soweit diese in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan verkehrsfähig wären, auch in Deutschland als verkehrsfähig anzusehen, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis in Form einer Konformitätserklärung oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt.
Sollte die Verkehrsfähigkeit für eine der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall durch geeignete Stellen, wie z. B. die notifizierten Stellen nach Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), überprüft werden, ob die Güter den EU-Schutzstandards entsprechen.
Übersicht für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen (PDF, 115 KB)
In den Krankheitsspezifischen Datenblättern (DCP) der WHO, finden Sie Produkte für die unterstützende Behandlung von Erkrankten und die Sicherheit der Beschäftigen im Gesundheitswesen im Rahmen des Fallmanagements. Die Produkte sind mit technischen Spezifikationen aufgeführt, die von den technischen Experten der WHO in Absprache mit weiteren Experten festgelegt wurden.
Produktinformationen finden sich ab Seite 4:
Stand: 25.03.2020
Kann ich medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz, MNS) selbst herstellen oder selbst nähen?
MNS und selbsthergestellte Gesichtsmasken sind kein Atemschutz!
Bitte beachten Sie, dass selbsthergestellte Masken und die dafür verwendeten Materialien nicht die Anforderungen an die Schutzleistung von persönlicher Schutzausrüstung erfüllen! Sie schützen nicht wie partikelfiltrierende Schutzmasken gemäß DIN EN 149 der Schutzklasse FFP 2 oder höher vor luftgetragenen Infektionserregern, da MNS und auch selbsthergestellte Masken nicht dicht anliegen.
Selbsthergestellte Gesichtsmasken können im besten Fall wie MNS wirken und in erster Linie das Risiko verringern, dass (potentiell infektiöse) Speichel-/Schleimtröpfchen des Trägers in die Umgebung gelangen. Mund und Nase des Trägers können allerdings durch MNS und voraussichtlich auch durch selbsthergestellte Masken vor Berührungen durch kontaminierte Hände geschützt werden. Das Tragen eines MNS sollte auf keinen Fall dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder die Händehygiene nicht mehr umgesetzt wird. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, sogar ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen und hierdurch zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/advice-for-public/when-and-how-to-use-masks
Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken
Für medizinische Gesichtsmasken gilt, dass MNS die EN 14683 "Medizinische Gesichtsmasken - Anforderungen und Prüfverfahren" Deutsche Fassung EN 14683:2019+AC:2019 erfüllen müssen! Bei selbsthergestellten Masken handelt es sich folglich weder um ein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745, noch um persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung 2016/425.
Anforderungen an selbsthergestellten Gesichtsmasken
Wenn selbsthergestellte Masken entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt werden, gelten immer die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und weiterer nationaler sowie europäischer Regelungen.
www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Stand: 26.03.2020
Quelle: Auszüge von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Abgerufen am 29.03.2020
Warum wird für OCEANSHIELD der biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoff PLA verwendet?
FFP2-Masken sind Produkte, die regelmäßig und in großer Zahl benötigt werden. Aus hygienischen Gründen dürfen Masken jedoch weder wiederverwendet noch recycled werden. Es gilt also, die Auswirkungen auf die Umwelt so gut es geht zu minimieren.
Durch die Verwendung von PLA ist die OCEANSHIELD vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und beinhaltet keinerlei erdölbasierte Materialien. Damit werden nicht-erneuerbare Ressourcen vermieden und ein geschlossener CO2-Kreislauf erzeugt.
Zudem ist PLA und damit die OCEANSHIELD biologisch abbaubar und nach DIN EN 13432 industriell kompostierbar. Das stellt sicher, dass im Material keine umweltschädlichen Stoffe enthalten sind und sich die OCEANSHIELD in die natürlichen Bestandteile CO2 und H2O zersetzen kann.
Zum jetzigen Stand ist unserer Meinung nach PLA damit die nachhaltigste Alternative als Material für eine Maske, das sowohl die Umweltauswirkungen minimiert als auch die hohen Schutzstandards für FFP2-Masken erfüllen kann.
Die OCEANSHIELD wird aus PLA hergestellt. Was ist PLA?
Die OCEANSHIELD besteht ausschließlich aus dem Bio-Kunststoff PLA. PLA (polylactic acid = Polymilchsäure) ist ein Kunststoff, der vollständig aus Stärke hergestellt wird. Damit gehört er zur Klasse der biobasierten Kunststoffe. Zusätzlich ist PLA biologisch abbaubar und, wenn keine schädlichen Additive zugesetzt werden, nach DIN EN 13432 kompostierbar. Erstmalig angewendet wurde PLA als Wundnähgarn in den 1970er Jahren, seine Massenproduktion begann etwa in den 1980er Jahren. PLA wird bereits in einigen Produkten, wie bspw. Bio-Mülltüten verwendet, kommt jedoch bislang erst selten in Kunststoffprodukten vor.
Quellen:
Wie wird der Bio-Kunststoff PLA hergestellt?
Es gibt unterschiedliche Herstellungsverfahren für die Produktion von PLA. Allgemein lässt sich sagen, dass die Fermentation einer Kohlehydratquelle, wie Maisstärke oder Zuckerrohr für die PLA-Gewinnung entscheidend ist. Dabei kann bei der Produktion im Gegensatz zur Synthetisierung fossiler Kunststoffe wie PE bis zu 50% CO2 eingespart werden.
Quellen:
Ist der Bio-Kunststoff PLA, aus dem die OCEANSHIELD hergestellt wird, nachhaltig und umweltfreundlich?
PLA, das Material der OCEANSHIELD, wird vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Damit ist der CO2-Kreislauf des Materials geschlossen. Die Rohstoffe, zum Beispiel Zuckerrohr oder Mais, binden CO2 aus der Atmosphäre, welches in der Maske während des Lebenszyklus gespeichert und bei der Entsorgung wieder freigesetzt wird. Erdölbasierte Kunststoffe bringen hingegen bei Entsorgung zusätzliches CO2 in die Atmosphäre ein.
PLA ist zudem biologisch abbaubar und kompostierbar. Das heißt, dass beim biologischen Zerfall der OCEANSHIELD lediglich CO2 und Wasser, im anaeroben Fall CH4 und Wasser entsteht. Das Material kann also unter optimalen Bedingungen vollständig und mikroplastikfrei zersetzt werden. Doch auch unter nicht optimalen Bedingungen ist der Eintrag des Materials auf die Umwelt durch den geschlossenen CO2-Zyklus und die biologische Abbaubarkeit deutlich geringer als bei erdölbasierten Kunststoffen.
Ein weiterer Vorteil von PLA ist, dass für die Herstellung nur etwa halb so viel Energie benötigt wird, wie es beim vergleichbaren, erdölbasierten Polyethylen (PE) der Fall ist. Zudem ist abzusehen, dass der Herstellungsprozess von PLA in den nächsten Jahren weiter optimiert wird, sodass immer weniger Energie und CO2 zur Herstellung von PLA benötigt werden.
In einem Bericht des Umweltbundesamtes werden PLA Vorteile in der Auswirkung auf den Klimawandel, dem fossilen Ressourcenverbrauch und Sommersmog zugeschrieben. Zudem werden sich durch zukünftige Weiterentwicklungen vermutlich auch in den Bereichen des Versauerungspotenzials und der Humantoxizität deutliche Vorteile gegenüber Kunststoffen fossiler Basis ergeben.
Quellen:
Ist der Bio-Kunststoff PLA frei von Giftstoffen wie beispielsweise BPA?
Für die Herstellung von Vliesstoffen aus PLA, aus denen die OCEANSHIELD besteht, werden kein Bisphenol-A (BPA) oder vergleichbare Weichmacher verwendet.
Wie ist der CO2-Verbrauch bei der Herstellung von PLA verglichen mit herkömmlichen Kunststoffen?
Der genaue CO2-Fußabdruck der Endprodukte aus PLA hängt, wie bei allen Materialen, von Transportwegen und der Weiterverarbeitung ab. Für die Herstellung von PLA ist der CO2-Ausstoß jedoch um bis zu 50% geringer als für das vergleichbare, erdölbasierte Polyethylen. Es wird zudem damit gerechnet, dass die Produktionsverfahren von PLA in Zukunft deutlich effizienter werden und somit im Vergleich zu anderen Kunststoffen fossiler Basis immer besser abschneiden können.
Quellen:
Kann PLA recycled werden? Kann die OCEANSHIELD recycled werden?
PLA lässt sich gut mechanisch und chemisch recyceln, auch eine industrielle Kompostierung ist gut durchführbar. Das recycelte PLA bringt bei gleichzeitig weiterhin hoher Materialqualität entsprechende ökologische und ökonomische Vorteile mit sich. Auch stört PLA das Recycling herkömmlicher Kunststoffe nicht.
Demnach kann auch das Material der OCEANSHIELD theoretisch vollständig recycled werden. Allerdings sollen Masken nach Empfehlung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unabhängig vom Material durch die Gefahr der Kontamination durch das Tragen im Restmüll entsorgt werden.
Quellen:
Was sind Bio-Kunststoffe?
Als Bio-Kunststoffe werden Kunststoffe bezeichnet, die entweder biologisch abbaubar, biobasiert oder sowohl biologisch abbaubar als auch biobasiert sind. Das Label „Biokunstsoff“ kann also bedeuten, dass die Rohstoffe trotzdem fossilen Ursprungs sind oder aber das Material nicht biologisch abbaubar ist.
PLA – das Material, aus dem die OCEANSHIELD hergestellt wird – ist sowohl biologisch abbaubar als auch biobasiert.
Quellen:
Was bedeutet biologisch abbaubar?
Nach der DIN EN 16575 ist biologischer Abbau definiert als: „Abbau, bewirkt durch biologische Aktivität, z.B. durch enzymatische Wirkung, die zu einer signifikanten Änderung der chemischen Struktur eines Produktes führt.“ Das Material – so auch PLA, aus dem die OCEANSHIELD hergestellt wird – kann also mit Hilfe von Mikroorganismen vollständig in die Ausgangsstoffe H2O und CO2 zersetzt werden. Biologische Abbaubarkeit schließt jedoch fossile Grundstoffe im Material nicht aus. Oft werden auch sogenannte biologisch abbaubare „Blends“ verwendet, also eine Mischung verschiedener Kunststoffe auf biologisch und oder fossiler Basis. Die OCEANSHIELD ist jedoch vollständig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt.
Quelle:
Was bedeutet biobasiert?
Biobasierte Kunststoffe bestehen zumindest zum Teil aus Biomasse. Biomasse wird durch die DIN EN 16575 definiert als: „Material biologischen Ursprungs mit Ausnahme von in geologischen Formationen eingebetteten und / oder zu fossilem Material umgeformten Material.“ Damit sind jegliche fossile Grundstoffe als biologische Basis von Kunststoffen ausgeschlossen. Allerdings muss nur ein Teil des Grundmaterials biologischen Ursprungs sein, damit ein Kunststoff als biobasiert gilt. Die OCEANSHIELD besteht jedoch vollständig aus biologischen Rohstoffen.
Quellen:
Was heißt kompostierbar nach DIN EN 13432?
Die Norm DIN EN 13432 prüft die Kompostierbarkeit von Materialien. Um nach DIN EN 13432 zertifiziert zu werden, muss das geprüfte Material verschiedene Tests durchlaufen:
Eine Zertifizierung nach DIN EN 13432 wird erst dann erteilt, wenn alle Tests erfolgreich durchlaufen wurden.
Das Material (PLA), aus dem die OCEANSHIELD hergestellt ist, ist nach DIN EN 13432 zertifiziert und damit biologisch abbaubar und industriell kompostierbar.
Quelle:
Die OCEANSHIELD besteht aus biologisch abbaubarem Material und ist nach DIN EN 13432 kompostierbar. Warum kann sie nicht im Biomüll entsorgt werden?
Atemschutzmasken sind nach Empfehlung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aus hygienischen Gründen im Restmüll zu entsorgen. Diese Vorgabe gilt für alle Masken unabhängig ihres Materials.
Zudem sind viele Kompostieranlagen in Deutschland und Europa noch nicht auf die Kompostierung von Kunststoffen ausgelegt. Deshalb wird auch von einer Entsorgung nichtkontaminierter Masken im Biomüll abgeraten.
Quelle:
Bei biobasierten Kunststoffen wird oft kritisiert, dass sie mit Lebensmitteln um Anbaufläche konkurrieren. Wie ist diese Situation einzuschätzen?
Aktuell macht PLA noch einen sehr kleinen Anteil des hergestellten Kunststoffes aus. Biokunststoffe benötigen zurzeit etwa 0,05% der weltweiten Stärkeproduktion. Eine relevante Flächenkonkurrenz ist zum jetzigen Zeitpunkt also nicht zu erkennen. Steigt der Anteil von biobasierten Kunststoffen an, ist nach dem Umweltbundesamt und dem Fraunhofer INT die Flächenkonkurrenz durch eine kluge Anbaupolitik vermeidbar. So können Flächen genutzt werden, die für die Nahrungsmittelproduktion unbrauchbar sind und es kann vermehrt auf die Verwendung von biologischen Abfallstoffen zurückgegriffen werden. Verwendet werden in der Regel zudem keine Rohstoffe in Nahrungsmittelqualität, sondern Grundstoffe für Futtermittel, die zum großen Teil in die nicht nachhaltige Massentierhaltung fließen.
Das Material der OCEANSHIELD konkurriert also aktuell nicht mit relevanten Anbauflächen für Lebensmittel.
Quellen:
Der BUND Naturschutz spricht Biokunststoffen wie PLA die Nachhaltigkeit ab. Für Expert*innen des BUND steht jede Art von Plastik für die Wegwerfkultur. Was ist dem entgegenzusetzen?
Wir stimmen grundsätzlich zu, dass Wegwerfprodukte zu vermeiden sind und gute Mehrwegalternativen oft die nachhaltigste Lösung sein können. Insbesondere in der Medizinbranche gibt es jedoch viele Anwendungsfelder, bei denen Mehrwegartikel nicht zugelassen sind.
FFP2-Masken sind Einwegprodukte, die dringend und in großer Zahl benötigt werden. Sie dürfen nicht wiederverwendet und aus hygienischen Gründen auch nicht recycled werden. Daher gilt es, diese trotzdem so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Hierfür verzichten wir für die OCEANSHIELD auf erdölbasierte Rohstoffe und haben mit PLA ein Material, das neben der biologischen Basis auch biologisch abbaubar und vollständig kompostierbar ist. Auch das Umweltbundesamt, das Biokunststoffen sehr kritisch gegenübersteht, erachtet eine Anwendung dieses Materials im medizinischen Bereich als sinnvoll.
Quellen:
Wann kann ich mich selbst testen?
Sie können sich jederzeit selbst testen, unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht. Beachten Sie bitte grundsätzlich, dass das Testergebnis eine für diesen Zeitpunkt gültige Momentaufnahme ist. Tests sollten demzufolge entsprechend der Vorgaben der zuständigen Behörden wiederholt werden.
Worauf muss ich achten, um ein möglichst exaktes Testergebnis zu erhalten?
Halten Sie sich grundsätzlich exakt an die Gebrauchsanweisung. Führen Sie den Test unmittelbar nach der Probenentnahme durch. Geben Sie die Tropfen aus dem Probenröhrchen ausschließlich in die dafür vorgesehene Vertiefung der Testkassette. Geben Sie vier Tropfen aus dem Probenröhrchen ab. Eine zu große oder zu geringe Anzahl an Tropfen können zu einem falschen oder ungültigen Testergebnis führen.
Der Teststreifen ist stark verfärbt. Woran liegt das bzw. was mache ich falsch?
Der Grund für eine deutlich sichtbare Verfärbung des Teststreifens liegt in der Abgabe einer zu großen Menge an Tropfen aus dem Probenröhrchen in die Vertiefung der Testkassette. Der Indikatorstreifen kann nur eine begrenzte Menge an Flüssigkeit aufnehmen. Erscheint die Kontrolllinie nicht oder ist der Teststreifen stark verfärbt, wiederholen Sie bitte den Test mit einem neuen Testkit gemäß der Gebrauchsanweisung.
Was muss ich tun, wenn ich den Test durchgeführt habe, aber keine Kontrolllinie sehe?
In diesem Fall ist das Testergebnis als ungültig zu werten. Wiederholen Sie bitte den Test mit einem neuen Testkit gemäß der Gebrauchsanweisung.
Ich bin mir bei der Interpretation der Testergebnisse unsicher. Was ist zu tun?
Wenn Sie das Ergebnis des Tests nicht eindeutig feststellen können, wenden Sie sich unter Anwendung der Regelungen Ihrer örtlichen Behörden an die nächstgelegene medizinische Einrichtung.
Mein Ergebnis ist positiv. Was ist zu tun?
Sind sowohl eine horizontale farbige Linie im Kontrollbereich (C) als auch im Testbereich (T) sichtbar, so ist Ihr Ergebnis positiv und Sie sollten sich umgehend an die medizinische Einrichtung wenden entsprechend der Vorgaben Ihrer örtlichen Behörden. Ihr erzieltes Testergebnis wird möglicherweise überprüft und es werden Ihnen die nächsten Schritte erklärt.
Mein Ergebnis ist negativ. Was ist zu tun?
Ist ausschließlich eine horizontale farbige Linie im Kontrollbereich (C) sichtbar, so kann dies bedeuten, dass Sie negativ sind oder aber, dass die Viruslast zu gering ist, um vom Test erkannt zu werden. Wenn Sie Symptome verspüren wie bspw. Kopfschmerzen, Migräne, Fieber, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, wenden Sie sich unter Anwendung der Regelungen Ihrer örtlichen Behörden an die nächstgelegene medizinische Einrichtung. Ergänzend dazu können Sie den Test mit einem neuen Testkit wiederholen. Ein negatives Testergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion nicht aus.
Kann diese Testkassette von mehreren Personen wiederverwendet oder verwendet werden?
Diese Testkassette ist zur einmaligen Verwendung bestimmt und kann nicht von mehreren Personen wiederverwendet oder verwendet werden.
Wo entsorge ich das Produkt?
Das Testkit darf über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Abgerufen am 29.03.2020
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